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Ab wann soll ein realer Vermögenserhalt möglich sein?

Nach einer aktuellen Einschätzung der Volkswagenstiftung benötigt eine Stiftung zur Erfüllung Ihrer Satzungszwecke sowie zum Erhalt des realen Vermögens mindestens ein "Kapital" von 10 Mio€. Dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten.

Für Stiftungen, in deren Satzung geregelt ist auch das Stiftungskapital zu erhalten, bedeutete dies:

Wenn man von einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2% ausgeht, sowie einen Handlungskostensatz bezogen auf das Stiftungsvermögen  von 1-2% unterstellt, benötigt man damit Renditen von > 3-4% um überhaupt erst die Satzungszwecke erfüllen zu können. Das zeigt deutlich, wie negativ sich momentan die Zinspolitik gerade für gemeinnützige Organisationen darstellt. Dies auch deshalb, weil der Zins für die "sichere" Geldanlage um 1% liegt; bei Investment-Grade-Anlagen ggf. etwas darüber.

Letztlich dürfte gerade bei kleineren Stiftungen deshalb nichts anderes übrigbleiben reale Kapitalerhaltungsmaßnahmen ldgl. nach "Kassenlage" durchzuführen. Satzungsauswirkungen diesbezüglich sollten nicht außer Acht gelassen werden.

 

 

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