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Und jetzt haben Sie sich die erste Gedankenbasis gelegt? Wie geht es weiter?

Der erste und wichtigste Gedanke ist der Stiftungszweck Ihrer Stiftung. Über diesen elementarern Grundbaustein sollten Sie sich die meisten Gedanken machen.
Bei dem oder den Stiftungszweck(en) ist zunächst zu unterscheiden ob Ihre Stiftung - ggf. teilweise - als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung tätig werden soll. In diesem Fall sind Sie durch die Rahmenbedingungen der Abgabenordnung eingeschränkt. In nächsten Schritt ist abhängig von den Satzungszwecken über die Erscheinungsform nachzudenken. Hier kommt bspw. in Frage ob eigene Projekte oder eher Fördergedanken im Vordergrund stehen. Auch könnte es sich um eine Familienstiftung zur Förderung nur von Familienmitgliedern handeln.
Ein weiterer Gedankengang wäre ob Sie ggf. ein unternehmen in die nächste Generation führen wollen und nach geeigeneten Strukturen einer Stiftungnachdenken.

Bei der rechtlichen Ausgestaltung werden Sie schnell die Begriffe "rechtsfähige Stiftung" und "Treuhandstiftung" finden. Zu welcher Alternative Sie neigen ist anhand mehrer Kriterien zu überlegen.

Falls Sie gleich eine rechtsfähige Stiftung gründen ist der Aufwand etwas größer. In Deutschland muss der stiftungswillige Bürger Bundes -und Landesgesetze beachten. Dabei ist häufig zu beobachten, dass das stiftungsfreundliche Bundesrecht durch Landesgesetze und die Behördenpraxis unterlaufen wird. So kommt es immer wieder zu Debatten mit den Behörden über die Zweckmäßigkeit von Satzungsbestimmungen, die das Anerkennungsverfahren deutlich verzögern. Richtig schwierig wird es, wenn ein Stifter den ursprünglichen Satzungszweck ausweiten oder ändern will, oder wenn sich die ursprünglichen Organisationsstruktur in der laufenden Arbeit als unzulänglich herausstellt. Beides anzupassen wird ihm oft verwehrt. Neben diesen allgemeinen Fragen ist es durchaus eine Kostenüberlegung direkt mit einer rechtsfähigen Stiftung zu starten.

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Treuhandstiftung einen leichter umzusetzenden Start. Ob Sie von dieser Rechtsform später in die rechtsfähige Stiftung wechseln wollen ist jederzeit unbenommen. Bei der Treuhandstiftung sollten Sie deshalb neben den Satzungsfragen, die sich von der rechtsfähigen Stiftung nicht wesentlich unterscheiden, besonderen Wert auf den Treuhänder legen.

Hier können wir Ihnen aus unserer Praxiserfahrung den Hinweis geben, dass dieser auf jeden Fall zu Ihnen "passen" muss, oder anders ausgedrückt "die Chemie" muss stimmten. Dies gilt hinsichtlich der Einstellungen, eigene Größe des Treuhänders und Ihrer Stiftung, sowie durchaus die Anlagegrundsätze des Stiftungskapitals.
Auch kann die Treuhandschaft in die treuhänderische Vermögensannahme und die reine Verwaltung gesplittet werden.

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